Eine Geschwindigkeitsüberschreitung liegt vor, wenn ein Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet.
Die Strafen für zu schnelles fahren hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab. Es kommt z.B. darauf an, mit welchem Fahrzeugtyp Sie unterwegs waren. Ist der Geschwindigkeitsverstoß innerorts- und außerts begangen worden und hat er in einer besonderen Verkehrsbereich oder -situation stattgefunden. Werfen Sie einen Blick in unsere Bußgeldtabelle:
Zur BußgeldtabelleDie Strafen für zu schnelles fahren werden von den Bußgeldstellen am häufigsten verhängt und sind zum Teil imens. Erfahren Sie hier, mit welcher Strafe Sie für Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen müssen:
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Fahrzeug
Bereich
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Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
1 bis 10 km/h | 20 € | 0 | Nein | |
11 bis 15 km/h | 40 € | 0 | Nein | |
16 bis 20 km/h | 60 € | 0 | Nein | |
21 bis 25 km/h | 100 € | 1 | Nein | |
26 bis 30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat* | |
31 bis 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat* | |
41 bis 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | |
51 bis 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | |
61 bis 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | |
Mehr als 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | |
1 bis 10 km/h | 30 € | 0 | Nein | |
11 bis 15 km/h | 50 € | 0 | Nein | |
16 bis 20 km/h | 70 € | 0 | Nein | |
21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | Nein | |
26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | |
31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | |
41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | |
51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | |
61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | |
Mehr als 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | |
1 bis 10 km/h | 30 € | 0 | Nein | |
11 bis 15 km/h | 50 € | 0 | Nein | |
16 bis 20 km/h | 140 € | 1 | Nein | |
21 bis 25 km/h | 150 € | 1 | Nein | |
26 bis 30 km/h | 175 € | 1 | Nein | |
31 bis 40 km/h | 255 € | 2 | 1 Monat | |
41 bis 50 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | |
51 bis 60 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | |
Mehr als 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | |
1 bis 10 km/h | 40 € | 0 | Nein | |
11 bis 15 km/h | 60 € | 0 | Nein | |
16 bis 20 km/h | 160 € | 1 | Nein | |
21 bis 25 km/h | 175 € | 1 | Nein | |
26 bis 30 km/h | 235 € | 2 | 1 Monat | |
31 bis 40 km/h | 340 € | 2 | 1 Monat | |
41 bis 50 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | |
51 bis 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | |
Mehr als 60 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | |
1 bis 10 km/h | 30 € | 0 | Nein | |
11 bis 15 km/h | 50 € | 0 | Nein | |
16 bis 20 km/h | 140 € | 1 | Nein | |
21 bis 25 km/h | 150 € | 1 | Nein | |
26 bis 30 km/h | 175 € | 1 | Nein | |
31 bis 40 km/h | 255 € | 2 | 1 Monat | |
41 bis 50 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | |
51 bis 60 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | |
Mehr als 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | |
1 bis 10 km/h | 40 € | 0 | Nein | |
11 bis 15 km/h | 60 € | 0 | Nein | |
16 bis 20 km/h | 160 € | 1 | Nein | |
21 bis 25 km/h | 175 € | 1 | Nein | |
26 bis 30 km/h | 235 € | 2 | 1 Monat | |
31 bis 40 km/h | 340 € | 2 | 1 Monat | |
41 bis 50 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | |
51 bis 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | |
Mehr als 60 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | |
Verwaltungsgebühren | + 28,50 € bei Bußgeld ab 60 € | |||
* Bei wiederholter Überschreitung innerhalb von 12 Monaten | ||||
Tipp: Jetzt prüfen ob ein Einspruch sinnvoll ist |
Neben den klassischen Strafen die von der reinen Überschreitung des Tempolimits abhängen, gibt es noch weitere Regelungen die sich auf besondere Verkehrsbereiche und -situationen beziehen.
In verkehrsberuhigten Bereichen gilt Schrittgeschwindigkeit, also maximal 10 km/h. Bei der Überschreitung dieser Geschwindigkeit wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig.
LKW-Fahrer die innerorts rechts abbiegen, müssen aufgrund der Gefahrensituation ebenfalls mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Ein Verstoß wird hier mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg belangt.
Bei schlechten Sichtverhältnissen die z.B. durch Nebel oder Starkregen verursacht werden, muss die Geschwindigkeit angepasst werden.
Gleiches gilt für schlechte Straßenverhältnisse wenn bspw. die Fahrbahn merklich beschädigt ist oder nach einem Sturm Äste und andere Fremdkörper auf der Straße liegen. Ein Verstoß kostet hier ebenfalls 100 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg.
An Bahnübergängen muss die Geschwindigkeit angepasst werden. Verstöße schlagen mit ganzen 100 Euro und einem Punkt in Flensburg zu buche.
Tatsächlich wird auch zu langsames Fahren bestraft - zumindest wenn kein logischer Grund dafür vorliegt. Wer aufgrund des zu geringen Tempos den Verkehrsfluss stört, erhält ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.
Die Strafen für zu schnelles fahren in in einer Tempo 30 Zone unterscheiden sich auf den ersten Blick nicht von denen, die überall anders innerorts begangen werden.
Allerdings werden Verstöße in 30er Zonen oft strenger geahndet, da bereits geringe Überschreitungen aufgrund der niedrigeren zulässigen Höchstgeschwindigkeit prozentual stärker ins Gewicht fallen.
Zudem können bereits geringfügige Überschreitungen in 30er Zonen als gravierender angesehen werden, da sie ein höheres Risiko für schwere Unfälle bergen. So kann ein Vergehen in einer 30er Zone schneller als Straftat geahndet werden als in anderen Zonen, insbesondere wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung als grob verkehrswidrig und rücksichtslos eingestuft wird.
In der Regel wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung als Ordnungswidrigkeit behandelt, aber unter bestimmten Umständen kann sie zur Straftat werden. Dies ist insbesondere in 30er Zonen relevant, da diese oft in sensiblen Bereichen wie Wohngebieten, Schulwegen oder Spielstraßen liegen, wo die Sicherheit von Fußgängern, insbesondere Kindern, im Vordergrund steht.
Im deutschen Recht wird zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr unterschieden. Eine Straftat im Straßenverkehr ist eine schwerwiegende Verletzung der Verkehrsregeln, die eine erhebliche Gefährdung oder einen Schaden verursacht.
Beispiele sind Trunkenheit am Steuer (Alkohol oder Drogen), Fahrerflucht (Unfallflucht), gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr oder fahrlässige Tötung.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann zur Straftat werden, wenn:
In einer 30er Zone kann bereits eine geringere absolute Überschreitung (z. B. 25 km/h oder mehr) als besonders gefährlich angesehen werden, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit niedrig ist und die prozentuale Überschreitung entsprechend höher ausfällt.
Beispielsweise könnte das Fahren mit 55 km/h in einer 30er Zone (also 25 km/h zu schnell) als grob rücksichtslos eingestuft werden, insbesondere wenn Kinder oder andere gefährdete Personen in der Nähe sind.
Der Toleranzabzug ist ein Messwertabzug, der bei Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen wird, um mögliche Ungenauigkeiten der Messgeräte auszugleichen. Kein Messgerät ist absolut präzise, daher wird ein bestimmter Wert von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen, um Fehlermargen zu berücksichtigen. Dies soll sicherstellen, dass Autofahrer nicht aufgrund von Messungenauigkeiten belangt werden.
Die Höhe des Toleranzabzugs hängt von der Art der Geschwindigkeitsmessung und der gemessenen Geschwindigkeit ab.
Der Toleranzabzug dient dazu, Messfehler auszugleichen, die durch verschiedene Faktoren entstehen können. Dazu gehören:
Die Probezeit ist eine kritische Phase für jeden Fahranfänger. In dieser Zeit sollen junge Fahrer Erfahrungen sammeln und sich sicher im Straßenverkehr bewegen.
Grundsätzliche gelten für Fahranfänger die gleichen Strafen bei Geschwindigkeitsverstößen wie für alle anderen - allerdings mit einer entscheidenen Ausnahme:
Wer mit mehr als 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts geblitzt wird, begeht einen sogenannten A-Verstoß.
Wenn Sie wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurden, muss Ihnen die Bußgeldstelle innerhalb von 3 Monaten einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zukommen lassen.
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen nach Erhalt Einspruch einlegen. Doch auch wenn zunächst der Anhörungsbogen eingeht, gibt es schon Möglichkeiten, den Einspruch zu begünstigen.
Nein, grunsätzlich kann ein Einspruch ohne Angaben von Gründen gemacht werden und die Strafe so ein wenig hinausgezögert werden - Das sollte jedoch nicht ihr Ziel sein. Viel sinnvoller ist es, einen Verkehrsrechtsanwalt tätig werden zu lassen.
Blitzermeldung.de bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen und/oder Bußgeldbescheid kostenlos prüfen zu lassen. Dieser kann Ihre Blitzermessung anhand des Behördenschreibens und der Blitzerakte auf mögliche Messfehler prüfen und auf Wunsch das Einspruchsverfahren übernehmen.
Nutzen Sie dazu einfach unser Einspruch Prüfen - Formular.
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