In vielen Fällen lassen sich Bußgelder, Punkte und Fahrverbote durch einen Einspruch vermeiden! Jetzt kostenlos prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht:
Sie erhalten in Kürze die kostenfreie Auswertung zu Ihrem Fall.
Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Eine Rechtsschutzversicherung ist grundsätzlich nicht notwendig, um gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Allerdings kann ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren mit hohen Kosten verbunden sein, weshalb wir unserseits von einer weiteren Prüfung absehen müssen.
Viele Menschen denken, dass eine Blitzermessung stets korrekt abläuft und ein Einspruch nur in seltenen Fällen möglich sei.
Doch die Realität sieht anders aus: Laut einer VUT-Studie aus den Jahren 2007 bis 2013 waren ganze 56% aller Bescheid fehlerhaft. Hinzu kommen falsch konfigurierte Messgeräte usw.
Unsere Partnerkanzleien sind seit Jahren mit der Prüfung von Behördenschreiben und Messprotokollen der Bußgeldstellen vertraut und wissen genau, wo die Fehlerquellen stecken.
Falls Sie nicht wissen ob Ihre Rechtsschutzversicherung Einspruchsverfahren im Verkehrsrecht abdeckt, ist das überhaupt kein Problem. Spätestens bei der Deckungsanfrage durch unsere Partnerkanzlei wird sich herausstellen, ob auch Verkehrsrechtsangelegenheiten übernommen werden.
Falls nicht, kann das Verfahren zwar nicht durch die Kanzlei geführt werden, es entstehen Ihnen aber natürlich ebenfalls keine Kosten.
Die meisten Versicherungen beinhalten diese Fallgruppe jedoch. In vielen Fällen sind sogar weitere Personen innerhalb der Familie mitversichert.Die Chancen für einen Einspruch können Ihnen Verkehrsrechtsanwälte immer erst dann nennen, wenn sie den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid vorliegen haben. Im besten Fall ist dieses Dokument bereits fehlerhaft. Wenn nicht, kann die sogenannte Ermittlungsakte inkl. Messprotokoll von der zuständigen Bußgeldbehörde angefordert werden.
In den meisten Fällen werden hier die Fehler gefunden. Z.b. weil ein Blitzer nachweislich falsch aufgestellt, konfiguriert oder von einer nicht geschulten Person bedient wurde.
Wenn Sie beruflich auf Ihre Fahrzeug angewiesen oder Berufsfahrer sind, steigen die Chancen für eine mildere Strafe.
Nein! Wenn Sie Ihre kostenlose Fallprüfung erhalten haben, können Sie selbst entscheiden ob Sie die Kanzlei mit der Durchführung des Einspruchs beauftragen möchten. In diesem Fall wird zuvor die Übernahme der Verfahrenskosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung sichergestellt.
Falls der sehr seltene Fall eintritt, dass Ihre Versicherung keine Deckung übernimmt, so wird die Kanzlei nicht für Sie tätig - Es sei denn, Sie wünschen es.
Keine Angst - Wenn keine hinreichenden Einwände gegen die Messung ermittelt werden können, erhalten Sie lediglich die Strafe, die Sie ohnehin erwartet hätte. Es ist Ihr gutes Recht einen Einspruch anwaltlich prüfen zu lassen.
Diesen Vorteil sollte Jeder für sich nutzen - Nehmen Sie keine Strafe ungeprüft hin!