Im Straßenverkehr kann es schnell passieren, dass man mit dem Gesetz in Konflikt gerät - sei es durch zu schnelles Fahren oder andere Ordnungswidrigkeiten.
In solchen Fällen erhalten Betroffene oft einen sogenannten Anhörungsbogen. Wir sagen Ihnen warum Ihnen die Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen zuschickt, ob Sie darauf antworten müssen und ob Sie dagegen vorgehen können.
Ein Anhörungsbogen ist ein offizielles Dokument, das von der zuständigen Behörde (meist der Bußgeldstelle oder der Polizei) verschickt wird, wenn gegen Sie ein Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet wird.
Der Bogen dient dazu, Ihnen als Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dies ist ein wichtiger Schritt, da das Recht auf rechtliches Gehör ein grundlegendes Prinzip des deutschen Rechts ist.
Außerdem soll der Anhörungsbogen klären, ob es sich bei der beschuldigten Person wirklich um den Halter des Fahrzeugs oder eine eine Perosn handelt. Wurde beispielsweise eine andere Person beim Fahren mit Ihrem Auto geblitzt, so können Sie dies hier angeben, da in Deutschland die Fahrerhaftung gilt.
Der Anhörungsbogen enthält wichtige Informationen zu dem Vorwurf, der gegen Sie erhoben wird. Dazu gehören:
Wenn Sie den Anhörungsbogen ignorieren, kann es sein, dass die Behörde weitere Ermittlungen anstellt oder einen Bußgeldbescheid erlässt.
Falls Sie die Tat nicht begangen haben, können Sie angeben, dass Sie die Aussage verweigern oder einfach nichts zurückschicken.
Wenn Sie mit Ihren Angaben im Anhörungsbogen sich selbst oder eine verwandte Person belasten, haben Sie das Recht zu schweigen. Lassen Sie sich kostenfrei von einem Anwalt unserer Partnerkanzlei beraten.
Anhörungsbogen prüfen lassenNach § 136 StPO (Strafprozessordnung) und § 55 StPO haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern, wenn Sie sich selbst belasten würden.
Nach § 52 StPO haben Sie als Angehöriger des Beschuldigten ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das bedeutet, dass Sie keine Angaben machen müssen, die eine verwandte Person (z. B. Ehepartner, Kinder, Eltern) belasten würden.
Nachdem Sie den Anhörungsbogen ausgefüllt und zurückgeschickt haben, prüft die Behörde Ihre Angaben. Je nachdem, ob Sie den Verstoß einräumen oder bestreiten, kann es zu folgenden Szenarien kommen:
Der Anhörungsbogen selbst ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern eine Möglichkeit zur Stellungnahme. Sie können: