Anhörungsbogen

Aktualisiert am 16. März 2025

Im Straßenverkehr kann es schnell passieren, dass man mit dem Gesetz in Konflikt gerät - sei es durch zu schnelles Fahren oder andere Ordnungswidrigkeiten.

In solchen Fällen erhalten Betroffene oft einen sogenannten Anhörungsbogen. Wir sagen Ihnen warum Ihnen die Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen zuschickt, ob Sie darauf antworten müssen und ob Sie dagegen vorgehen können.

Inhalt
Wir sagen Ihnen warum Ihnen die Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen zuschickt, ob Sie darauf antworten müssen und ob Sie dagegen vorgehen können.

Was ist ein Anhörungsbogen?

Ein Anhörungsbogen ist ein offizielles Dokument, das von der zuständigen Behörde (meist der Bußgeldstelle oder der Polizei) verschickt wird, wenn gegen Sie ein Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet wird.

Der Bogen dient dazu, Ihnen als Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dies ist ein wichtiger Schritt, da das Recht auf rechtliches Gehör ein grundlegendes Prinzip des deutschen Rechts ist.

Außerdem soll der Anhörungsbogen klären, ob es sich bei der beschuldigten Person wirklich um den Halter des Fahrzeugs oder eine eine Perosn handelt. Wurde beispielsweise eine andere Person beim Fahren mit Ihrem Auto geblitzt, so können Sie dies hier angeben, da in Deutschland die Fahrerhaftung gilt.

Inhalt des Anhörungsbogens:

Der Anhörungsbogen enthält wichtige Informationen zu dem Vorwurf, der gegen Sie erhoben wird. Dazu gehören:

  • Datum, Uhrzeit und Ort des Verstoßes.
  • Details zur Ordnungswidrigkeit (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Parkverstoß).
  • Höhe des vorgesehenen Bußgelds und eventuelle Punkte in Flensburg.
  • Aufforderung zur Stellungnahme: Sie haben die Möglichkeit, den Vorwurf zu bestätigen, zu widerlegen oder sich zu entschuldigen.

Was passiert, wenn ich nicht antworte?

Wenn Sie den Anhörungsbogen ignorieren, kann es sein, dass die Behörde weitere Ermittlungen anstellt oder einen Bußgeldbescheid erlässt.

Falls Sie die Tat nicht begangen haben, können Sie angeben, dass Sie die Aussage verweigern oder einfach nichts zurückschicken.

Tipp: Nicht vorschnell antworten!

Wenn Sie mit Ihren Angaben im Anhörungsbogen sich selbst oder eine verwandte Person belasten, haben Sie das Recht zu schweigen. Lassen Sie sich kostenfrei von einem Anwalt unserer Partnerkanzlei beraten.

Anhörungsbogen prüfen lassen

Rechtliche Grundlagen:

Nach § 136 StPO (Strafprozessordnung) und § 55 StPO haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern, wenn Sie sich selbst belasten würden.

Nach § 52 StPO haben Sie als Angehöriger des Beschuldigten ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das bedeutet, dass Sie keine Angaben machen müssen, die eine verwandte Person (z. B. Ehepartner, Kinder, Eltern) belasten würden.

Wie sollten Sie auf einen Anhörungsbogen reagieren?

  • Ruhe bewahren: Ein Anhörungsbogen ist zunächst einmal eine Aufforderung zur Stellungnahme und keine sofortige Verurteilung.
  • Prüfen Sie die Angaben: Stimmen die genannten Details (Ort, Zeit, Verstoß)? Gibt es mögliche Fehler oder Ungereimtheiten?
  • Stellungnahme abgeben: Sie haben das Recht, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Wenn Sie den Verstoß einräumen, können Sie um Milde bitten. Wenn Sie den Vorwurf bestreiten, sollten Sie Ihre Argumente klar und sachlich darlegen.
  • Rechtsberatung einholen: Bei schwerwiegenden Vorwürfen oder hohen Bußgeldern ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.
  • Fristen beachten: Der Anhörungsbogen enthält eine Frist, innerhalb derer Sie antworten müssen. Versäumen Sie diese Frist nicht, da sonst ein Bußgeldbescheid ohne Ihre Stellungnahme erlassen werden kann.

Was passiert nach der Stellungnahme?

Nachdem Sie den Anhörungsbogen ausgefüllt und zurückgeschickt haben, prüft die Behörde Ihre Angaben. Je nachdem, ob Sie den Verstoß einräumen oder bestreiten, kann es zu folgenden Szenarien kommen:

  • Einräumung des Verstoßes: In der Regel wird ein Bußgeldbescheid erlassen, der das Bußgeld, eventuelle Punkte in Flensburg und gegebenenfalls ein Fahrverbot festlegt.
  • Bestreiten des Verstoßes: Die Behörde prüft Ihre Argumente. Wenn sie den Verstoß weiterhin für gegeben hält, wird ein Bußgeldbescheid erlassen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.

Kann ich gegen den Anhörungsbogen vorgehen?

Der Anhörungsbogen selbst ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern eine Möglichkeit zur Stellungnahme. Sie können:

  • Schweigen: Sie müssen sich nicht selbst belasten.
  • Sich äußern: Falls Sie nachweisen können, dass Sie nicht der Fahrer waren, kann das Verfahren möglicherweise eingestellt werden.
  • Einen Anwalt konsultieren: Bei schwerwiegenden Verstößen oder drohenden Fahrverboten kann anwaltlicher Beistand sinnvoll sein.
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