Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn ein Fahrzeugführer den erforderlichen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält.
In Deutschland ist der Mindestabstand in der Straßenverkehrsordnung (StVO) klar geregelt: Innerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Abstand bei 50 km/h etwa drei Fahrzeuglängen (ca. 15 Meter) betragen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt die "Zwei-Sekunden-Regel": Der Abstand sollte so groß sein, dass du innerhalb von zwei Sekunden das vorausfahrende Fahrzeug erreichen könntest.
Zur BußgeldtabelleDie Strafen für einen Abstandsverstoß variieren je nach Schwere des Verstoßes. Hier findest du eine Übersicht der aktuellen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote:
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Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
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Geschwindigkeit
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Zu geringer Abstand | 25 € | 1 | Nein | |
Weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | Nein | |
Weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | Nein | |
Weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 1 | Nein | |
Weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 1 | Nein | |
Weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 1 | Nein | |
Weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | Nein | |
Weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | Nein | |
Weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 2 | 1 Monat | |
Weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 | 2 Monate | |
Weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 | 3 Monate | |
Weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | Nein | |
Weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 180 € | 1 | Nein | |
Weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 | 1 Monat | |
Weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 | 2 Monate | |
Weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 400 € | 2 | 3 Monate | |
Mit Gefährdung | + 30 € | |||
Mit Sachbeschädigung* | + 35 € | |||
Verwaltungsgebühren | + 28,50 € bei Bußgeld ab 60 € | |||
Tipp: Jetzt prüfen ob ein Einspruch sinnvoll ist |
Der Sicherheitsabstand ist entscheidend, um Unfälle zu vermeiden. Ein zu geringer Abstand kann zu schwerwiegenden Folgen führen, insbesondere bei plötzlichen Bremsmanövern. Statistiken zeigen, dass Abstandsverstöße eine der häufigsten Ursachen für Auffahrunfälle sind.
Durch das Einhalten des richtigen Abstands kannst du nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern auch deine Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer gewährleisten.
Du kannst auch ohne direkten Grund Einspruch gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte und Fahrverbote einlegen. Denn häufig sind die Blitzermessungen und Bescheide fehlerhaft.
> Mehr erfahrenAbstandsverstöße werden häufig durch stationäre Blitzer oder mobile Messgeräte erfasst In den meisten Fällen geschieht dies auf Autobahnen. Moderne Technologien wie Videotechnik oder Laser-Messgeräte ermöglichen eine präzise Erfassung des Abstands. Auch Dashcams können in einigen Fällen als Beweismittel dienen.
Am häufigsten werden hierzulande übrigens die Abstandsmesser VKS 3.0 und 4.5 der Firma Vidit System Electronics eingesetzt.
Modernere Autos verfügen heutzutage über immer bessere Fahrassistenz-Syteme, die den Fahrer z.B. rechtzeitig vor einem möglich Zusammenstoß wegen zu geringen Abstands warnen können.
Einen hundertprozentigen Schutz bieten diese Systeme aber natürlich nicht. Und auch wenn ein solches System einmal nicht greift, kann der Hersteller dafür nicht in die Haftung genommen werden.
Ja, du kannst einen Bußgeldbescheid anfechten, insbesondere wenn du der Meinung bist, dass die Messung fehlerhaft war. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann dich dabei unterstützen.
Im Stau ist es oft schwierig, den Abstand einzuhalten. Dennoch solltest du versuchen, einen ausreichenden Abstand zu halten, um Auffahrunfälle zu vermeiden.
Wenn durch den Abstandsverstoß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht, fallen die Strafen nochmal deutlich höher aus, einschließlich höherer Bußgelder und längeren Fahrverbote.
Wenn du mit einem Anhänger unterwegs bist, gelten strengere Abstandsregeln. Der Abstand sollte aufgrund des längeren Bremswegs größer sein. Ein Verstoß kann hier zu höheren Bußgeldern führen.
Ja, auf der Autobahn sind die Geschwindigkeiten höher, daher ist der erforderliche Abstand größer. In der Stadt gilt die Faustregel von 15 Metern, während auf der Autobahn die Zwei-Sekunden-Regel angewendet wird.
Ja, ab einer Geschwindigkeit von 100 km/h und einem Abstand der weniger als 3/10 des halben Tachowerts beträgt, erhält der Fahrer einen Monat Fahrverbot. Bei schwerwiegenden Verstößen (z. B. weniger als 1/10 des halben Tachowerts) kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden.